
Lohnabrechnung für das Baugewerbe
Abrechnung von Baulohn: Keine Baustelle für uns
Im Bereich Baulohn sind in den vergangenen Jahren ständige Veränderungen eingetreten. Er erfordert inzwischen umfangreiche Kenntnisse, die über das normale Fachwissen und die Erfahrungen aus dem Lohnbereich hinausgehen. Die Arbeitsbedingungen im Baugewerbe weisen gegenüber anderen Gewerbezweigen verschiedene Besonderheiten auf, wie bspw. die Witterungsabhängigkeit der Arbeitsplätze, ständig wechselnde Arbeitsstätten und Einsatzgebiete. Das erfordert eine hohe personalpolitische Flexibilität.
Diesen Besonderheiten haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft durch die Gründung von Sozialkassen Rechnung getragen. Die Sozialkassen übernehmen für die Baubetriebe u.a. folgende Aufgaben:
- Sicherung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer
- Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung, auch in der Schlechtwetterzeit
- Erstattung der Ausbildungskosten
- Sicherung der zusätzlichen Altersvorsorge
- Einzug und Weiterleitung der Winterbeschäftigungs-Umlage an die Bundesagentur für Arbeit
Die Leistungen der Sozialkassen werden durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die Pflicht, an die jeweilige Kasse Beiträge zu entrichten und das Recht, von der Kasse Leistungen zu empfangen, richten sich nach den jeweils geltenden Tarifverträgen.
Die Tarifverträge im Baugewerbe sind vom Bundesminister für Arbeit zum Teil als allgemeinverbindlich erklärt worden und daher von jedem Baubetrieb der jeweiligen Branche anzuwenden. Für die einzelnen Branchen der Bauwirtschaft sind unterschiedliche Sozialkassen zuständig.
Lohnabrechnung für das Baugewerbe
Das Baugewerbe zählt unterschiedliche Zweige. Wir kennen die Gegebenheiten und Bedürfnisse von:
- Bauhauptgewerbe (Rohbau)
- Dachdeckerei
- Gipserei
- Hochbau
- Landschaftsbau
- Spezialbau
- Stukkateurgewerbe
- Tiefbau
- Verputzerei
- Zimmerei
- Baunebengewerbe (Ausbau)
- Bauschlosser
- Haustechnik
- Maler
- Schreiner
- Tapezierer
- Bauhilfsgewerbe
- Bauentsorgung
- Baureinigung
- Bautransport
- Gerüstbau
Insgesamt sind eine Vielzahl an Richtlinien und Gesetzen zu beachten, so dass der Abrechnung von Baulöhnen eine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Zeit und Aufwand für dieses Thema sollten einem Fachspezialisten übertragen werden. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gern!
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