ELENA-Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis wird eingestellt

 

Das ELENA-Aufhebungsgesetz ist am 02.12.2011 veröffentlicht worden und tritt damit am 03.12.2011 in Kraft. Ab dem 03.12.2011 sind daher keine ELENA-Meldungen mehr zu übermitteln.

Nach dem ELENA Verfahrensgesetz waren alle Arbeitgeber seit dem 01.01.2010 verpflichtet, für jeden ihrer Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz zu übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl sensibler persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Ziel war es daher, den Einkommensnachweis ab 2012 elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur zu übermitteln. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS nun darauf, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Mit der Abschaffung des ELENA Verfahrens sollen die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden.

(Stand: 02.12.2011)