Keine Anpassung des Tarifverlaufs in 2013

Gesetzesvorhaben im Bundesrat gescheitert

 

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2012 dem Gesetz zum Abbau der „kalten Progression“ seine Zustimmung verweigert. Der Bundesrat folgte damit dem Finanzausschuss. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz wegen der damit verbundenen Belastung der öffentlichen Haushalte nicht zu beschließen.

Das Gesetz sah eine stufenweise Erhöhung des Grundfreibetrags um insgesamt 350 EUR bzw. 4,4 % auf 8.354 EUR und eine Anpassung des Tarifverlaufs um insgesamt 4,4 % bis 2014 vor. Mit dem Gesetzesvorhaben wollte die Bundesregierung die sogenannte „kalte Progression“ abbauen. Abgebaut werden sollten die unbeabsichtigten staatlichen Mehreinnahmen durch höhere Steuerbelastungen bei Lohnerhöhungen. Diese entstehen, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen, die Einkommensteuersätze jedoch nicht gleichzeitig an die Preissteigerungsrate angepasst werden. In diesem Fall steigen die Durchschnittssteuersätze an. Um das Gesetzesvorhaben doch noch zu retten, hat die Bundesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses verlangt.

Hinweis:

Einige Bundesländer hatten zur Gegenfinanzierung der Steuersenkungen eine Erhöhung des Spitzensteuer­satzes gefordert. Danach sollte der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 EUR von 42 % auf 49 % steigen. Doch auch dieser Antrag wurde von der Länderkammer abgelehnt.

(Stand: 21.06.2012)

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